A. Bergmann, P. Schwarz
2026.2.1Diabetes Aktuell
Abstract
Insulin ist ein lebensrettendes Medikament – kein Luxusprodukt. Für Menschen mit Typ-1-Diabetes und viele mit fortgeschrittenem Typ-2-Diabetes ist die tägliche Insulingabe so unverzichtbar wie sauberes Wasser oder Sauerstoff; ohne Insulin geht es nicht um eine schlechtere Lebensqualität, sondern um Überleben innerhalb von Tagen bis wenigen Wochen. Wenn wir sagen „Insulin ist ein Menschenrecht“, knüpfen wir an den Kern des Rechts auf Gesundheit an: Jede Person hat Anspruch auf Zugang zu essenziellen Arzneimitteln – unabhängig von Wohnort, Einkommen oder Versicherungssystem. Dieses Prinzip ist in zahlreichen internationalen Erklärungen verankert, in der Realität unserer Patientinnen und Patienten aber noch längst nicht eingelöst. In vielen Ländern müssen Familien zwischen Nahrungsmitteln, Schulbildung und Insulin wählen; in anderen ist Insulin zwar verfügbar, aber so teuer, dass Menschen unterdosieren oder Dosen auslassen. Dass Kinder an einer behandelbaren Erkrankung sterben, weil sie ihr Insulin nicht finanzieren oder erreichen können, ist medizinisch, ethisch und gesellschaftlich untragbar. Auch in wohlhabenden Gesundheitssystemen ist dieses Menschenrecht nicht automatisch gewährleistet. Hohe Zuzahlungen, bürokratische Hürden, Versorgungslücken beim Wechsel der Krankenkasse oder bei Migration, sowie fehlende Schulung im Umgang mit Insulin und kontinuierlicher Glukosemessung führen zu realer Unterversorgung. In der Praxis begegnen uns Menschen, die Insulin aus Angst vor Hypoglykämien oder Gewichtszunahme reduzieren, weil ihnen strukturierte Schulung, kontinuierliche Betreuung oder eine verständliche, kultursensible Aufklärung fehlen. Ein Menschenrecht umfasst daher nicht nur die physische Verfügbarkeit von Insulin, sondern auch finanzielle Zugänglichkeit, Information und die Fähigkeit, das Medikament sicher anzuwenden. Die internationale Diabetesgemeinschaft hat in den vergangenen Jahren wichtige Schritte unternommen, um den Zugang zu verbessern – von globalen Hilfsprogrammen über Preisbegrenzungen bis hin zu nationalen Diabetes-Strategien. Angesichts der weiter rasant steigenden Zahl an Menschen mit Diabetes reicht dies jedoch nicht aus. Gefordert ist eine gemeinsame Verantwortung von Politik, Industrie, Kostenträgern und Fachgesellschaften: transparente Preisstrukturen, verlässliche Lieferketten, eine klare Priorisierung von Humaninsulin und Basisanaloga auf Listen unentbehrlicher Arzneimittel sowie der Ausbau von Primärversorgung und Schulungsprogrammen. Jede neue technologische Innovation – von Sensoren bis hin zu Closed-Loop-Systemen – ist nur dann gerecht, wenn sie nicht auf Kosten des Basiszugangs zu Insulin für alle geht. Für uns Diabetologinnen und Diabetologen in Deutschland bedeutet das, über den Horizont der eigenen Praxis hinauszuschauen. Wir profitieren von einem vergleichsweise guten Zugang zu Insulin und moderner Diabetestechnologie – gerade deshalb haben wir eine besondere Verantwortung, deutlich zu benennen, dass dies weltweit nicht selbstverständlich ist. „Insulin ist ein Menschenrecht“ darf kein wohlklingender Slogan bleiben, sondern sollte Leitlinie unseres Handelns sein: in der politischen Interessenvertretung, in der Forschung, in der Gestaltung von Leitlinien und in unserem täglichen Engagement für Menschen mit Diabetes. Eine Welt, in der niemand mehr an einem Mangel an Insulin stirbt, ist keine Utopie – aber sie entsteht nur, wenn wir dieses Menschenrecht konsequent einfordern und aktiv umsetzen. A. Bergmann und P. Schwarz Publication History Article published online: 09 February 2026 © 2026. Thieme. All rights reserved. Georg Thieme Verlag KG Oswald-Hesse-Straße 50, 70469 Stuttgart, Germany
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BERGMANN, A.; SCHWARZ, P. Insulin ist ein menschenrecht. Diabetes Aktuell, 2026, 24(01): 01.