F. Ekardt

2026.2.1Natur und Recht

DOI: 10.1007/s10357-026-4649-y

Abstract

Das Klimawandel-Gutachten des IGH wirft einen neuen Blick auf Paris-Abkommen, Menschenrechte und Völkergewohnheitsrecht. Über die Entscheidungen des EGMR und des deutschen BVerfG teilweise hinausgehend fordert das IGH-Votum – als solches nicht rechtsverbindlich, aber die Auslegung rechtsverbindlicher Normen betreffend – insgesamt und gerade für Industriestaaten größtmögliche Anstrengungen und ein gesteigertes Klimaschutz-Ambitionsniveau, orientiert an der 1,5-Grad-Grenze. Ferner erkennt der IGH zwischenstaatliche Schadensersatzansprüche für die Vornahme und Hinnahme klimaschädlicher Aktivitäten prinzipiell an aufgrund von Verstößen vor allem gegen ein Nichtschädigungsgebot und gegen Sorgfaltspflichten. Umweltvölkerrecht, Menschenrechte und Völkergewohnheitsrecht wirken bei der Begründung all dessen zusammen. Neben diversen prozessualen Konstellationen – nicht nur vor dem IGH selbst – könnte das IGH-Diktum künftig in nationalen und EU-Gesetzgebungsverfahren und in den internationalen Klimaverhandlungen eine wichtige Rolle spielen. Gleichzeitig lässt dieses richterliche Diktum vielfältige Umsetzungsfragen und Kontroversen erwarten, da die Ausführungen des IGH in Kernpunkten abstrakt bleiben und die weitere Linie (auch) seiner eigenen Rechtsprechung in konkreten Streitfällen offen bleibt. Das gilt neben der Mitigation auch für Adaptation und Loss & Damage. Trotz einiger Hinweise zur Umsetzung von Klimaschutzzielen bleiben zudem weiter erhebliche Spielräume bei der Instrumentierung des Klimaschutzes.

Citation format

EKARDT, F. IGH-Gutachten: Auswirkungen und spielräume für die deutsche und europäische klimapolitik. Natur und Recht, 2026, 48(2): 80–93.