Scarlett Jansen, Katharina Sachen

2026.3.1Medizinrecht

DOI: 10.1007/s00350-026-7272-2

Abstract

Die Lebendspende von nicht regenerierungsfähigen Organen, insbesondere der Niere, ist derzeit nur erlaubt, wenn u.a. ein Näheverhältnis zwischen Spender und Empfänger besteht und kein geeignetes postmortal gespendetes Organ vorhanden ist. Die Bundesregierung hat nun einen Gesetzentwurf eingebracht, der die Überkreuzspende bei Nieren unter gewissen Voraussetzungen zulassen soll und von der Subsidiarität Abstand nimmt. Der Beitrag geht der Frage der Verfassungsmäßigkeit des Entwurfs nach und untersucht, ob man die Überkreuzspende nicht sogar noch in weiterem Umfang zulassen sollte.

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JANSEN, Scarlett; SACHEN, Katharina. Reform der lebendspende. Medizinrecht, 2026, 44: 204–209.