Open AccessReligionSocial Sciences
DOI: 10.12775/bpmh.2024.004

tlooto Summary

The Augsburger Religionsfrieden of 1555 linked religion freedom to social status, mainly enjoyed by elites who participated in Reichstag sessions.

Abstract

Die Religionsfreiheit nach dem Augsburger Frieden von 1555 war an den sozialen Status geknüpft und konnte vor allem von Eliten genossen werden, denen die Teilnahme an Reichstagssitzungen gestattet war. Freiheit war im Alltag der Frühen Neuzeit – als der Prozess der  Konfessionalisierung für die meisten Menschen von großer Bedeutung war – verknüpft mit kirchlicher Tradition und religiöser Ausgestaltung. Ungezählte Kirchen-, Gerichts- und Policeyordnungen ließen vom 16. bis zum 19. Jahrhundert nur selten Glaubensoptionen zu. „Ordnung“ bedeutete meist, sich der einzig „seligmachenden“ Religion anzuschließen, die als „rechter“ Glaube propagiert wurde. Das Privileg, unter Konfessionen zu wählen, blieb für Gläubige die Ausnahme von der Regel.

Citation format

WÜST, W. Konfessionszwang und kirchenzucht nach dem augsburger religionsfrieden von 1555. Biuletyn Polskiej Misji Historycznej, 2024.